Thomas Oppermann: "Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Entwurf der Koalition für verfassungswidrig erklärt.
Die jüngere Parlamentsrechtsprechung des Verfassungsgerichts ist ein Indiz dafür, dass die Richter die Überhangmandate beanstanden werden: Wer so sensibel die Rechte des Parlamentes bei der Eurorettung einfordert, der wird auch besonders präzise prüfen, nach welchen Regeln dieses Parlament gewählt wird.
Überhangmandate verleihen einigen Wählern ein doppeltes Stimmengewicht. Das steht im Widerspruch zu dem zentralen Versprechen unserer Demokratie: das gleiche Stimmrecht für alle.
Weil Überhangmandate die Proportionalität der Zweitstimmenergebnisse grob verzerren können, sind sie ein giftiger Stachel im Fleisch der Wahlrechtsgleichheit.
Überhangmandate werden ein immer größeres Problem für unsere parlamentarische Demokratie. Jede weitere Partei, die Mandate im Bundestag erhält, erhöht nach dem
Wahlrecht der Koalition die Überhangmandate um fünf bis sieben Mandate.“