"Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Überhangmandate
bald für verfassungswidrig erklären wird. Überhangmandate verleihen manchem Wähler doppeltes Stimmengewicht. Das steht im Widerspruch zu dem zentralen Versprechen unserer Demokratie: das gleiche Stimmrecht für alle. Das Problem wird umso dringlicher je mehr Parteien im Bundestag vertretensind. Jede weitere Partei, die Mandate im Bundestag erhält, erhöht nach dem geltenden Wahlrecht der Koalition die Zahl der Überhangmandate um fünf bis sieben Mandate. Wäre am Sonntag Bundestagswahl, so entstünden bereits 25 bis 35 Überhangmandate - so viele wie noch nie.(Quelle: Berechnung von Parteienforscher Stephan Klecha auf der Basis Infrastest dimap vom 25. Mai 2012) Im schlimmsten Fall können Überhangmandate die Mehrheiten im Bundestag umdrehen. Das dreht den Wählerwillen in sein Gegenteil und ist klar
verfassungswidrig."
O-Ton von Thomas Oppermann zu Überhangmandaten
Gegenteil des Wählerwillens
"Überhangmandate könnten die Mehrheiten im Bundestag umdrehen", so Thomas Oppermann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD Bundestagsfraktion.