Pressemitteilungen
Die Zwangsvollstreckung wird digitalisiert
Heute beendet der Deutsche Bundestag den Medienbruch in der Zwangsvollstreckung. Bislang kam es trotz digitaler Antragstellung noch zu häufig zu Medienbrüchen. Künftig entfällt die Papierpflicht: Eine elektronische Kopie in Verbindung mit einer ausdrücklichen Versicherung der Richtigkeit genügt in der Regel. Gleichzeitig werden weitere beteiligte professionelle Akteure verpflichtet, sichere elektronische Übermittlungswege vorzuhalten. Das Verfahren wird damit durchgängig digital – hybride Anträge gehören der Vergangenheit an, sagen Carmen Wegge und Daniel Rinkert.Filtern nach arbeitsgruppen:
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