Hannes Walter, Beauftragter für das Handwerk:
Die Änderungen im Schornsteinfegerhandwerksgesetz werden in dieser Sitzungswoche beschlossen. Sie sorgen für eine praktikable Vertretungsregelung, wenn der Bezirksschornsteinfeger verhindert sein sollte. Mit einer weiteren Regelung stellen wir sicher, dass viele Handwerksberufe weiterhin in der Tarifbindung bleiben.
„Wenn es um die Energiewende in Deutschland geht, spielt das Schornsteinfegerhandwerk eine ganz zentrale Rolle. Mit der Novelle des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes stellen wir das Gewerk zukunftsfest auf und
ermöglichen den Betrieben deutlich mehr Flexibilität. Ich bin sehr froh, dass wir das Gesetz in dieser Legislaturperiode noch abschließen können und die Union nach einer langen zögerlichen Haltung in den Verhandlungen doch noch erkannt hat, wie wichtig es für das Handwerk ist.
Den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeistern eröffnen wir durch die neue Vertreterregelung bei der Feuerstättenschau mehr Flexibilität im Arbeitsalltag. Auch die angestellten Schornsteinfegermeisterinnen und -meister bekommen durch die freiwillige Vertretung neue Gestaltungsspielräume. Außerdem schaffen wir die Grundlage für die längst überfällige Digitalisierung der Kehrbuchführung. Damit können die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger künftig einen stärkeren Fokus auf neue Tätigkeitsfelder legen, etwa
rund um die aktuellen Anforderungen beim Klimaschutz. Das ist der richtige Weg, um das Schornsteinfegerhandwerk bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu stärken.“