Pressemitteilungen

03.06.2022 Pressemitteilung Nr. 145

Wir erhöhen die Erwerbsminderungsrenten

Wer bereits seit längerer Zeit Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält ab Juli 2024 eine deutliche Erhöhung der Rentenzahlungen. Von diesen Anpassungen der Erwerbsminderungsrenten im Bestand werden rund drei Millionen Menschen profitieren. erklärt Martin Rosemann.
03.06.2022 Pressemitteilung Nr. 143

Mehr Respekt: Ab dem 1. Oktober gilt in Deutschland Mindestlohn von 12 Euro

Heute wurde im Deutschen Bundestag beschlossen, dass der Mindestlohn ab dem 1. Oktober auf 12 Euro steigt. Dieser Verhandlungserfolg der SPD-Bundestagsfraktion bedeutet eine spürbare Lohnerhöhung für mehr als sechs Millionen Beschäftigte, erklärt Martin Rosemann.
12.05.2022 Pressemitteilung Nr. 106

Sofortzuschlag entlastet Kinder und ihre Familien

Im Plenum wird heute über den Gesetzentwurf zum Kindersofortzuschlag abgestimmt. Dadurch erhalten ab Juli von Armut betroffene Kinder und Jugendliche 20 Euro pro Monat zusätzlich. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur im Koalitionsvertrag beschlossenen Kindergrundsicherung, sagt Martin Rosemann.
30.03.2022 Pressemitteilung Nr. 74

SPD-Bundestagsfraktion steht geschlossen an der Seite von trans* Personen

Am 31. März wird jedes Jahr der trans* Day of Visibility gefeiert. Die SPD-Bundestagfraktion steht geschlossen an der Seite von trans* Personen. Für die Gesellschaft ist es eine Chance, sich weiter von einengenden Geschlechternormen zu befreien, sagen Falko Droßmann, Anke Hennig und Jan Plobner.
25.03.2022 Pressemitteilung Nr. 73

Unser starker Sozialstaat schafft Sicherheit im Wandel

Die Bürgerinnen und Bürger verlangen zu Recht, dass wir ihnen auch in Krisenzeiten wie diesen Antworten auf die langfristigen Herausforderungen in unserem Land geben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir äußere und innere Sicherheit nie ohne die soziale Sicherheit denken. Genau das bedeutet für uns Sicherheit im Wandel, sagen Martin Rosemann und Kathrin Michel.
16.02.2022 Pressemitteilung Nr. 25

Kurzarbeitergeld weiter verlängert

Die Regierungskoalition verlängert die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2022 in Kraft. Auch die Zugangserleichterungen gelten weiterhin. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verlängerung, erklären Martin Rosemann und Jens Peick.

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z.B. 08.11.2024
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