Stefan Schwartze, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen;
Heidtrud Henn, zuständige Berichterstatterin;
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:
Der Petitionsausschuss hat über Bürgeranliegen und Vorschläge zur Gesetzgebung beraten. Es ging unter anderem um die Novellierung der Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern, um den Verkauf von elektronischen Wasserpfeifen an Kinder und Jugendliche sowie um die Pflicht, in Verkehrsflugzeugen Fallschirme mitzuführen.
„Mehrere Petenten forderten, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern zu stärken. Mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten überwies der Petitionsausschuss die Petitionen als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Ministerium wird die Empfehlungen des Ausschusses prüfen und ihm berichten, ob und wie sie die Empfehlungen umgesetzt hat.
Mit einer öffentlichen Petition wurde gefordert, den Verkauf von elektronischen Wasserpfeifen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten. Der Ausschuss erkannte Handlungsbedarf und überwies die Petition mit Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Material. Die Materialüberweisung verpflichtet das Ministerium, die Empfehlungen des Ausschusses zu prüfen und zu berichten, ob und wie das Ministerium die Gesetzgebung verändern will.
Keine Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion fand eine Petition, mit der gefordert wurde, dass in Verkehrsflugzeugen, für jeden Passagier ein Fallschirm mitzuführen ist.“