Der vorgelegte Gesetzentwurf wird seinem Anspruch nicht gerecht, pflegende Angehörige besser zu unterstützen. Die Familienpflegezeit bringt vor allem Nachteile und verlagert die Verantwortung für Pflege in den privaten Bereich. Auch ist der fehlende Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Familienpflegezeit ein gravierender "Konstruktionsfehler".

Diesen Rechtsanspruch hatte die Ministerin Ende letzten Jahres vollmundig angekündigt, dann ist sie aber vor der FDP eingeknickt. Problematisch ist auch die geplante Versicherungspflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Familienpflegezeit-Modell in Anspruch nehmen wollen. In der Regel werden sie die Versicherung auf eigene Kosten abschließen müssen.

Die Bundesfamilienministerin Schröder zementiert mit diesem Gesetz das konservative Leitbild einer Pflege, in der vor allem Frauen weiter die Hauptlast tragen sollen.

Es muss gelingen, dass älteren Menschen ein menschenwürdiges Altern ermöglicht wird und Angehörige nicht aufgrund von Pflegearbeit aus dem Beruf aussteigen. Wir brauchen deshalb vor allem eine Stärkung der pflegerischen Infrastruktur und der professionellen Pflege. Angehörige brauchen zudem flexible Zeitmodelle, um pflegebedürftigen Menschen Zuwendung zu schenken und Pflege zu organisieren.