Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
Für junge innovative Unternehmen, so genannte Start-Ups, die am Markt bleiben, wird die Kapitalbeschaffung durch einen „fortführungsgebundenen Verlustvortrag“ deutlich verbessert. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion war es mit dieser Neuregelung Start-Ups zu fördern.
„Mit dem vom Finanzausschuss beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften werden die Rahmenbedingungen für die Kapitalbeschaffung von jungen innovativen Unternehmen verbessert. Es wird ein fortführungsgebundener Verlustvortrag eingeführt. Verluste bleiben künftig bei einer Betriebsfortführung erhalten und können mit späteren Gewinnen verrechnet werden, unabhängig von einem Gesellschafterwechsel. Davon profitieren vor allem Start-Ups, die zur Wachstumsfinanzierung häufig auf die Zuführung von zusätzlichem Beteiligungskapital und damit auf einen Gesellschafterwechsel angewiesen sind.
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurden Regelungen in das Gesetz aufgenommen, durch die unerwünschte Verlustnutzungen verhindert werden können, insbesondere durch die Reaktivierung noch bestehender Alt-Verluste in inaktiven Gesellschaften. Von der Erleichterung der Verlustverrechnung profitieren somit gezielt junge innovative Unternehmen.“