Gestern wurde im Bundestag das Angehörigenentlastungsgesetz (AEG) verabschiedet. Damit helfen wir Familienangehörigen von pflegebedürftigen Menschen, konkret sind das zwei Personengruppen: Eltern von Kindern über 18 Jahren, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung in Wohneinrichtungen untergebracht sind und Kinder, deren Eltern in Pflegeeinrichtungen leben, sagt Angelika Glöckner.