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06.11.2015 Artikel

Freie Routerwahl ermöglichen

Der „Routerzwang“ ist nicht mit den EU-rechtlichen Vorgaben für einen liberalisierten Endgerätemarkt vereinbar. Ziel ist vielmehr die Gewährleistung eines freien Marktes für Telekommunikationsendgeräte in der EU.

z.B. 03.01.2026
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