Durch den Tatvorwurf der Beihilfe konnte jedoch das Beschlagnahmeverbot gegenüber Journalisten umgangen werden.  Auf diese Weise konnte eine Beschlagnahme in Redaktionsräumen stattfinden – das Redaktionsgeheimnis und das Vertrauensverhältnis zu Informanten waren dadurch nicht mehr geschützt. Dieser Umstand schränkt die Medien in ihren Hauptfunktionen, der Recherchearbeit und kritischen Berichterstattung, ein.

Deshalb wird die SPD-Fraktion an diesem Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit (Drs. 17/9144) ins Plenum einbringen. Darin fordert sie, dass eine Beschlagnahme bei Medienangehörigen nicht zulässig sein soll, wenn es sich bei dem Tatvorwurf um Beihilfe zu einer Straftat handelt, bei der sich die Behilfehandlung auf die Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses, des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränkt. Darüber hinaus soll eine Beschlagnahme gegenüber Medienangehörigen nur mit einer richterlichen Anordnung möglich sein.

Die Bundesregierung und Bündnis 90/Die Grünen haben ebenfalls Gesetzesentwürfe vorgelegt. Für ein Beschlagnahmeverbot gegenüber Journalisten soll demnach nicht mehr der einfache Verdacht ausreichen, sondern es muss ein dringender Verdacht auf Verstrickung bestehen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nur eine Straflosstellung der Beihilfe vor, nicht aber der Anstiftung. Außerdem ist es notwendig,  Änderungen im Prozessrecht vorzunehmen, damit Redaktionsgeheimnis wie auch Informantenschutz gewahrt bleiben.