Die EU-Kommission plant die Einführung einheitlicher Buchführungs- und Bilanzierungsstandards (European Public Sector Accounting Standars / EPSAS) auf Basis der Rechnungslegungsstandards für den Privatsektor (IPSAS), die dann für alle staatlichen Ebenen in den Mitgliedsstaaten der EU gelten sollen.
Der Deutsche Bundestag hat dazu in der 17. Wahlperiode einstimmig eine Entschließung angenommen und u. a. betont, dass Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie die Budgethoheit des Bundestages gewährleistet sein müssen.
Es gibt jedoch Skepsis seitens der Koalition: Mit einer neuerlichen Entschließung, am Donnerstagnachmittag eingebracht, werden die sich verfestigenden Zweifel an dem Projekt der EU-Kommission dokumentiert, u. a. die Skepsis hinsichtlich des Nutzen-Kosten-Verhältnisses, der Vergleichbarkeit der Maßstäbe für die Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten sowie des Zeitplans (Drs. 18/4182).
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Entscheidungsfreiheit bezüglich so genannter kameraler und doppischer Systeme (das sind bestimmte Formen der Haushaltsführung) bestehen bleibt und dass die Normsetzung nicht an private Stellen delegiert wird.