Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales:

Die wegen Dumpinglöhnen in Verruf geratene Fleischwirtschaft bekommt ab heute einen branchenweiten Mindestlohntarifvertrag. Die Tarifvertragsparteien haben sich noch vor der Einführung eines von der SPD durchgesetzten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 auf einen branchenspezifischen Tarifvertrag geeinigt. Damit zeigt sich: Das Tarifpaket mit dem Mindestlohn hat Gutes in Gang gesetzt. Die Tarifautonomie wird gestärkt.

„Das Kabinett hat am Mittwoch eine vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Rechtsverordnung gebilligt, die erstmals eine Untergrenze bei der Bezahlung in der Fleischwirtschaft festlegt. Der über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag gilt, unabhängig ob der Betrieb tarifgebunden ist.

100.000 Beschäftigte in der Fleischindustrie erhalten damit ab dem 1. August 2014 endlich faire Löhne – unabhängig davon, ob es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Der neue Mindestlohntarifvertrag gilt auch für aus dem Ausland stammende Beschäftigte aus Werkvertragsunternehmen, die häufig in dieser Branche arbeiten. Das ist ein wichtiger Schritt zur erfolgreichen Beendigung von Hungerlöhnen. Arbeit bekommt ihre Würde zurück.

Der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft beträgt ab dem 1. August 2014 7,75 Euro, ab dem 1. Dezember 2014 8,00 Euro, ab dem 1. Oktober 2015 8,60 Euro und ab dem 1. Dezember 2016 8,75 Euro.“