Lothar Binding, Finanzpolitischer Sprecher:
Im Zuge der Neuregelung des Investmentsteuerrechts wollen wir bestehende Steuerschlupflöcher schließen. Zu Recht dringt der Bundesrat auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren, um drohende Steuerausfälle in Milliardenhöhe zu verhindern.
„Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Investmentsteuerrechts beschlossen. Frühzeitig greifen die Länder damit ein schwarz-gelbes Vorhaben wieder auf, das im Sommer 2013 im Vermittlungsausschuss gescheitert war.
Die in der letzten Legislaturperiode beschlossene Einführung eines Kapitalgesetzbuches in Deutschland erfordert diverse steuer- und außersteuerrechtliche Anpassungen. Notwendig ist baldige Rechtssicherheit für die betroffenen Fonds, ihre Anleger und die Finanzverwaltung. Ergänzend sollen Gestaltungsmöglichkeiten und -missbräuche im bisherigen Investmentsteuerrecht eingeschränkt werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates knüpft inhaltlich an die Beratungen im Vermittlungsausschuss an. Dies wird das weitere Gesetzgebungsverfahren beschleunigen.“