Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Rechtsgutachten zur Grundrechtsvereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Klar ist: Wir brauchen in Deutschland und der EU eine grundsätzliche Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Auf nationaler Ebene sollte es jetzt keine Schnellschüsse geben.
„Das Rechtsgutachten bedeutet Rückenwind für alle, die sich seit Jahren mit der Vorratsdatenspeicherung kritisch auseinandersetzen. Das eindeutige Votum des Generalanwalts belegt die grundlegenden Bedenken gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten. Auch wenn ein Urteil des EuGH erst im kommenden Jahr erwartet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass das Gericht die Grundrechtswidrigkeit der Richtlinie bestätigen wird.
Klar ist: Wir brauchen in Deutschland und der EU eine grundsätzliche Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Die Richtline darf in der derzeitigen Form keinen Bestand haben. Auf nationaler Ebene sollte es jetzt keine Schnellschüsse geben. Vor weiteren Schritten sollte das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgewartet werden.“