Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit ihrem Koalitionspartner in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte eingebracht. Dort werden erstmals die berufsrechtliche Stellung sowie der versicherungsrechtliche Status von Unternehmensanwälten geregelt. In der Bundesrechtsanwaltsordnung soll danach festgelegt werden, dass sich Unternehmensjuristen als Syndikusrechtsanwälte zulassen können, wenn sie im Unternehmen fachlich unabhängig und weisungsfrei tätig sind, Rechtsrat erteilen, Rechtsverhältnisse gestalten und Vertretungsbefugnis nach außen haben.

„Mit diesem Gesetz werden wir die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten auflösen und die berufsrechtliche Stellung von angestellten Anwälten in Unternehmen und Verbänden klar regeln. Die rund 40.000 betroffenen Syndikusanwälte und Syndikuspatentanwälte sollen in den anwaltlichen Versorgungswerken verbleiben können.

Damit reagieren wir auf mehrere Urteile des Bundessozialgerichts vom April des vergangenen Jahres, die eine Befreiung der Syndikusanwälte von der Deutschen Rentenversicherung entgegen jahrzehntelanger Praxis unmöglich gemacht hätte. Die kommende Regelung stellt sicher: Es wird keine ungeregelten Fälle mehr geben. Mit dem Zusatz der Vertrauensschutzklausel bleiben alle bestandskräftigen Befreiungsbescheide weiterhin gültig.

Der Syndikusrechtsanwalt wird anderen Anwälten mit wenigen Einschränkungen im strafprozessualen Bereich und bei der gerichtlichen Vertretung seines Arbeitgebers gleichgestellt. Wir schaffen damit ein zeitgemäßes Berufsrecht, das den tatsächlichen Gegebenheiten in Unternehmen Rechnung trägt.“