Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Homosexuelle genauso die Ehe eingehen können wie Heterosexuelle. Dies war am 8. März Gegenstand einer Debatte im Deutschen Bundestag.

„Wenn es keine Gleichstellung gibt, dann ist das Diskriminierung“, stellte der Beauftragte für die Belange von Lesben und Schwulen der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Kahrs, fest. Er kündigte an, dass die SPD-Fraktion beim nächsten Koalitionsausschuss einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe vorlegen werde. Kahrs drückte seine Hoffnung aus, dass der Bundestag noch in dieser Wahlperiode die Ehe für alle beschließt.

„Es geht um Menschen, die in Liebe verbunden sind und die gegenseitig Verantwortung übernehmen“, darauf wies der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner hin. Er und auch die Berliner SPD-Abgeordnete Mechthild Rawert sprachen sich dafür aus, dass die Entscheidung über die Öffnung der Ehe als Gewissensentscheidung freigegeben werden sollte.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hatte in einem Interview am Wochenende die Union aufgefordert, „endlich über ihren Schatten zu springen und die Ehe für alle nicht weiter zu blockieren.“

83 Prozent der Bevölkerung sind für die Ehe für alle und wollen damit eine rechtliche Gleichstellung. Die Öffnung der Ehe führt auch zum vollen Adoptionsrecht für verheiratete Homosexuelle, was für Paare, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, nicht besteht.

Die damalige rot-grüne Bundesregierung führte 2001 die Lebenspartnerschaft ein. Seitdem können homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft eingehen. Damit verbunden sind eheähnliche Pflichten. Weil Rot-Grün keine Mehrheit im Bundesrat hatte, blieben noch weitergehende Schritte aus. Von Beginn an stellte sich die Union dagegen. Einige von der Union regierte Bundesländer klagten vor dem Bundesverfassungsgericht und unterlagen. Weitere Verbesserungen für Lebenspartnerschaften musste die Union dann im Bund umsetzen, weil das Bundesverfassungsgericht entsprechend entschieden hatte. Dazu gehörte unter anderem auch die so genannte Sukzessivadoption. Diese ist dann gegeben, wenn eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen die von ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin adoptierten Kinder adoptieren.