Dazu hat der Bundestag am Donnerstag den Gesetzentwurf zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/12085, 18/12403) in 2./3. Lesung beschlossen. Ebenso zielt der Gesetzentwurf gegen die verbliebenen Pelztierfarmen in unserem Land.

Bisher war es rechtlich erlaubt, hochträchtige Muttertiere zu schlachten und damit in Kauf zu nehmen, dass die Tierföten unter Qualen verenden. Denn für Säugetiere gilt der Schutz durch das Tierschutzgesetz erst ab ihrer Geburt. Diese Gesetzeslücke wird jetzt geschlossen. Künftig dürfen Säugetiere, die als Nutztiere gehalten werden, im letzten Drittel der Trächtigkeit nicht mehr zum Schlachthof gebracht werden. Das betrifft insbesondere Rinder und Schweine. Schafe und Ziegen sind davon ausgenommen. Das hat mit den Haltungsverfahren und sonstigen Rahmenbedingungen zu tun. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird nun Untersuchungen veranlassen, damit auf Grund der Ergebnisse über die Aufnahme von Schafen und Ziegen in das Gesetz entschieden werden kann.

Die Haltung der Tiere in Pelztierfarmen steht zu recht immer wieder in der Kritik. Deshalb gibt es dafür seit langem in einer Verordnung festgeschriebene Anforderungen, die das Tierwohl und die artgerechte Haltung beinhalten. Daran halten sich die Betreiber der Pelztierfarmen jedoch nicht. Pelztierfarmen können aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht einfach gesetzlich geschlossen werden. Der Gesetzentwurf verbietet die Pelztierzüchtung nunmehr. Er räumt aber ein, dass sie, wenn hohe Ansprüche an eine artgerechte Tierhaltung erfüllt werden, befristet erlaubt werden dürfen. Die deutschen Pelztierfabriken mit ihrer grausamen Tierhaltung sind künftig Vergangenheit. Die Privathaltung von Pelztieren bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Nachdem diese Vorhaben gut anderthalb Jahre durch interne Querelen in der CDU/CSU-Fraktion behindert wurden und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) sich dagegen nicht durchsetzen konnte, ist es eine gute Nachricht für den Tierschutz, dass der Gesetzentwurf jetzt beschlossen wurde. Die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende bewährt.

Da Wichtigste zusammengefasst:

Mit einer Gesetzesänderung wird das Schlachten von hochträchtigen Kühen und Schweinen verboten. Auch müssen Pelztierfarmen künftig hohe gesetzlich definierte Tierschutzmaßnahmen einhalten. Die Pelztierfarmen werden somit finanziell unattraktiv und hoffentlich bald der Geschichte angehören.