Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD), ergänzende Anreize für Mieterinnen und Mieter zur Durchsetzung ihrer Rechte zu setzen. 

Die Mietpreisbremse funktioniert so: Übersteigt die Miete die zulässige Höhe von maximal zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist die Vereinbarung unwirksam und Rückzahlungen an die Mieterinnen und Mieter sind fällig. Voraussetzung ist die Geltendmachung des überhöhten Mietzinses durch die Mieterinnen und Mieter. Dazu müssen Vermieterinnen und Vermieter auf Verlangen Auskunft geben über die Grundlagen der Mietzinsforderung, insbesondere der Vormiete.

Eva Högl, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, erklärt: "Um diesen Schritt zu erleichtern, wollen wir das Gesetz an zwei zentralen Stellen nachbessern. Erstens brauchen wir mehr Transparenz: Vermieter müssen zur Offenlegung der Vormiete verpflichtet sein – und zwar unabhängig von einem Auskunftsverlangen. Zweitens muss der Rückzahlungsanspruch ab Vertragsschluss gewährt werden statt wie bisher ab Geltendmachung durch die Mieterinnen und Mieter. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dies von Beginn an gefordert."

Weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter sind geplant: Mit dem zweiten Gesetzespaket sollen Mietspiegel rechtssicher werden. Zum Schutz der Mieterinnen und Mieter sollen außerdem eine Kappungsgrenze für Mietsteigerungen bei Modernisierungen und der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz eingeführt werden, damit keine „Pro-Forma-Modernisierungen“ mehr als Vorwand für Mieterhöhungen möglich sind.

Ein großer Erfolg ist auch das Bestellerprinzip – hier sind keine Umgehungsmöglichkeiten vorhanden, es gilt: Wer den Makler bestellt, bezahlt.

Das Wichtigste zusammengefasst: 

Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip beim Makler sind ein Jahr in Kraft und zeigen Erfolge. Die SPD-Fraktion, die beide Projekte auf den Weg gebracht hat, plant, das Gesetz an zwei Punkten zu verbessern: zwingende Offenlegung der Vormiete und Rückzahlungsanspruch bei Vertragsschluss.