Konkret werden die Betreiber der Kernkraftwerke auch zukünftig für die gesamte Abwicklung und Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und fachgerechter Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig sein.

Für die Zwischen- und Endlagerung wird der Bund die Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig wird eine gesetzliche Nachhaftung von Energieversorgungsunternehmen für die von ihnen beherrschten Betreibergesellschaften eingeführt.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagt: „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche der Auffassung der Bundesregierung in weiten Teilen Recht gegeben hat, dass es sich beim Atomausstieg nicht um eine Enteignung der Betreiberunternehmen gehandelt hat.“ Allerdings hat das Urteil die Streichung der zugeteilten Reststrommengen im Jahr 2011 beanstandet. Oppermann stellt dazu klar: „Das war ein handwerkliches Unvermögen der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung, für dessen Risiken der deutsche Steuerzahler heute gerade stehen muss. Dazu wäre es nicht gekommen, wenn sich Schwarz-Gelb an den ursprünglichen Fahrplan der Bundesregierung unter Gerhard Schröder gehalten hätte.“

Zum Gesetzentwurf im Einzelnen:

Er setzt die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) um. Künftig wird die Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund aufgeteilt. Die Betreiber bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Stilllegung und des Rückbaus der Kraftwerke und der Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig.

Der Bund wird künftig die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten. Dazu stellen die Betreiber dem Bund finanzielle Mittel in Höhe von 17,3 Milliarden Euro zuzüglich eines Risikozuschlags von 6,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden in einen Fonds übertragen, der sie vereinnahmt, anlegt und auszahlt. Durch den Risikozuschlag können sich die Betreiber von möglichen Nachschüssen an den Fonds befreien.

Der vorliegende Gesetzentwurf führt den Gesetzentwurf zur Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung aus dem letzten Jahr zusammen mit den Ergebnissen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstieges (KFK). Damit wird eine gesetzliche Nachhaftung von herrschenden Unternehmen für von ihnen beherrschte Betreibergesellschaften eingeführt. Gleichzeitig besteht ein behördlicher Auskunftsanspruch zur Höhe der Rückstellungen.

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil, zuständig für den Bereich Energie, betont: „Der Ausstieg aus der Atomkraft bleibt richtig. Es ist höchste Zeit, die jahrzehntelange Auseinandersetzung um die Atomkraft gesellschaftlich, rechtlich und finanziell ein für alle Mal zu beenden.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Atomausstieg ist beschlossene Sache. Künftig wird die Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund aufgeteilt. Die Betreiber bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Stilllegung und des Rückbaus der Kraftwerke und der Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Der Bund wird die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten. Damit schafft der Gesetzgeber eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Lösung, die beiden Seiten die notwendige Planungssicherheit gibt.