Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin:

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert weitreichende Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Diese Forderungen weist die SPD-Bundestagsfraktion zurück. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ohne Ausnahmen ist notwendig, um hunderttausenden Beschäftigten ohne Tariflohn und in Minijobs eine bessere Bezahlung zu garantieren.

„Ausnahmen beim Mindestlohn – wie sie der Dehoga  fordert – sind wenig geeignet und rechtlich bedenklich. Junge Erwachsene bis 23 Jahre, Langzeitarbeitslose und geringfügig Beschäftigte vom Mindestlohn auszuschließen, wäre eine Ungleichbehandlung, die den eigentlichen Zweck des Gesetzes unterlaufen und gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab 2015 soll einen angemessenen Mindestschutz vor Dumpinglöhnen für alle abhängig Beschäftigten bieten. Dies ist gerade im dienstleistungsintensiven Gastgewerbe notwendig, wo fast eine Million Menschen in Minijobs beschäftigt sind und zwei Drittel ohne Tarifbindung arbeiten müssen. Nur motivierte Beschäftigte in den Unternehmen können für die hohe Angebotsqualität sorgen, auf die der Deutschlandtourismus angewiesen ist.

Die vom Dehoga geforderten Ausnahmen würden zu neuen Verdrängungseffekten führen, da die Gefahr besteht, dass Unternehmen Beschäftigte mit Mindestlohn durch solche ohne Mindestlohn ersetzen. Weniger sozialversicherungspflichtige und mehr prekäre Beschäftigung im Gastgewerbe wäre zu befürchten. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich Maßnahmen, die zu mehr Tarifbindung führen. Mit dem allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn schaffen wir für Beschäftigte, Betriebe, Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter verbindliche und faire Rahmenbedingungen.“