Das Optionsmodell zementiert eine Gerechtigkeitslücke im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht. Die doppelte Staatsangehörigkeit gehört zur sozialen Identität nachwachsender Generationen von in Deutschland geborenen „Bindestrich-Deutschen“.

Schon jetzt ächzen die Verwaltungen unter der zusätzlichen Belastung und klagen über Umsetzungsprobleme. Für dieses Jahr erwarten wir zum Beispiel eintausend Fälle von unfreiwilligen Verlusten der deutschen Staatsbürgerschaft. Betroffen sind „Optionskinder“, die gerne die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchten, sich aber zu spät um die Entlassung aus der anderen Staatsbürgerschaft bemüht haben, oder solche, die sich zu spät um die Beibehaltung ihrer anderen Staatsbürgerschaft bemühen. Ab dem Jahr 2018 wird sich die Lage verschärfen: Dann müssen 41.258 Optionsfälle bearbeitet werden, also eine deutliche Verzehnfachung der diesjährigen Fallzahl (3.410).

Für uns gehört die doppelte Staatsbürgerschaft ganz selbstverständlich zur Anerkennungskultur der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Sie soll für alle Einbürgerungswillige und in Deutschland geborene, unabhängig vom Herkunftsland, möglich sein.