Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:
Gegen das Nomadentum auf den Autobahnen und Rastplätzen, wo LKW-Fahrerinnen und -Fahrer über Monate fern ihres Heimatlandes unter unwürdigen Bedingungen arbeiten und leben müssen, werden wir im kommenden Jahr aktiv werden. Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung Änderungen zum Fahrpersonalgesetz beschlossen, und im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde am Mittwoch diese wichtige Festlegung zum weiteren Vorgehen für den Schutz getroffen.
„Wir nehmen die oft prekäre Situation der Fahrerinnen und Fahrer im Transportgewerbe und das Problem des Nomadentums auf den Autobahnrastplätzen in den Blick und erwarten, dass wir im kommenden Jahr eine Bußgeldandrohung bei Verstößen, bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, in das Fahrpersonalgesetz aufnehmen können, um so würdige Arbeits- und faire Wettbewerbsbedingungen in der Transport- und Logistikbranche zu erreichen. Mit dem Parlamentsbeschluss zum Fahrpersonalgesetz haben wir gestern bessere Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der geltenden Regeln beschlossen. Nun werden wir die Ruhezeitenproblematik grundsätzlicher angehen.
Die zum Thema relevante EU-Verordnung besagt, dass binnen 14 Tagen nur maximal eine der zwei vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden kann – wenn es eine verkürzte ist. EU-rechtlich spricht nichts gegen eine Bußgeldandrohung für das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug. Sollte absehbar bis Juli 2015 keine europäische Lösung erkennbar werden, werden wir den Weg der nationalen Gesetzgebung beschreiten.
Fahrerinnen und Fahrer der Lastkraftwagen sind oft die Ersten und Einzigen, die zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie gegen Regeln verstoßen. Doch sie müssen den straffen Anforderungen ihrer Arbeitgeber und Auftraggeber erfüllen. Für viele Berufskraftfahrende, meist im Auftrag ausländischer Unternehmen auf den Autobahnen unterwegs, kommt hinzu, dass sie unter unwürdigen Bedingungen arbeiten und leben müssen. Immer mehr Berufskraftfahrer in Europa sind bis zu drei Monate außerhalb ihres Heimatlandes im LKW unterwegs. Sie sind dubiosen Beschäftigungssystemen unterworfen. Vor allem verbringen sie dabei all ihre Nächte und Wochenenden in ihrem LKW auf den Rastplätzen. Damit entziehen sich die Flottenbetreiber den Fiskal- und Sozialstandards der jeweiligen Länder, in denen sie sich überwiegend betätigen. Diesem Nomadentum auf den Rastplätzen Europas wollen wir ein Ende bereiten. Abhilfe kann eine Bußgeldandrohung im Fahrpersonalgesetz schaffen.“