Um die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte in Zukunft besser nach den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarktes steuern und gestalten zu können, legen der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann, die stellvertretende Vorsitzende Eva Högl, der innenpolitische Sprecher Burkhard Lischka sowie die Leiter der Projektgruppe #NeuesMiteinander Karamba Diaby und Matthias Bartke, einen Vorschlag für ein neues Einwanderungsgesetz vor:

>> Entwurf eines Einwanderungsgesetzes [PDF]

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Erklärfilm: Unser Einwanderungsgesetz für Deutschland

Deutschland braucht gesteuerte Einwanderung

Deutschland wird im nächsten Jahrzehnt massiv vom demografischen Wandel betroffen sein. Sinkende Geburtenraten und eine alternde Bevölkerung stellen die deutsche Wirtschaft, die Sozial-, Gesundheits- und Rentensysteme vor enorme Herausforderungen. Einwanderung allein aus der Europäischen Union wird in vielen Branchen und Mangelberufen nicht ausreichen.

In den nächsten zehn Jahren verliert Deutschland über sechs Millionen Erwerbstätige. Vorrangiges Ziel ist es, die hier lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren. Das soll durch die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, die Qualifizierung junger Menschen ohne Berufsausbildung sowie durch Aus- und Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Erwerbsloser erreicht werden.

Darüber hinaus will die SPD-Fraktion Migrantinnen und Migranten, die bereits hier leben, besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Doch klar ist: Alle diese Bemühungen werden nicht ausreichen, um genügend neue Fachkräfte zu mobilisieren. Deutschland ist daher auf die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.

Asylrecht bleibt unberührt

Die Regelungen zum Asylrecht bleiben vom Vorschlag eines Einwanderungsgesetzes unberührt: Politisch Verfolgte haben auch weiterhin einen Anspruch auf ein Asylverfahren. Mit ihrer Aufnahme kommt Deutschland seiner humanitären Verpflichtung nach.

Für diejenigen, die nicht auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland kommen, sondern Arbeit und ein besseres Leben suchen, steht das Asylverfahren aber nicht zur Verfügung. Der Wunsch nach einem Arbeitsplatz ist verständlich, aber kein Asylgrund. Auch deshalb will die SPD-Bundestagsfraktion Klarheit schaffen, wer nach Deutschland einwandern kann und wer nicht.

Dass genau definierte Einwanderungsangebote die Asylverfahren deutlich entlasten können, zeigt das Beispiel der befristeten Arbeitsvisa für den Westbalkan. Einen solchen Effekt erhofft sich die SPD-Fraktion auch von dem Einwanderungsgesetz. Während der Schutz vor Verfolgung und Menschenrechtsverletzung frei von Nützlichkeitserwägungen bleiben muss, kann Deutschland die Einwanderung von Arbeitskräften hingegen steuern und nach landeseigenen wirtschaftlichen Interessen ausrichten. Ein transparentes Einwanderungsgesetz ist daher notwendiger denn je.

Bekenntnis zu Deutschland als Einwanderungsland

Der erneute Aufstieg des Rechtspopulismus und der damit einhergehende Anstieg rassistischer Gewalt in Deutschland erfordern zudem ein klares Bekenntnis zu Deutschland als Einwanderungsland. Die SPD-Bundestagsfraktion steht hinter den Menschen, die unser Land und unsere Gesellschaft seit Jahrzehnten bereichern.

Sie stehen für ein offenes, tolerantes Deutschland. Ein Deutschland, das sich nicht abschottet, sondern Einwanderung in kontrollierter Form erlaubt. Statt zu fragen, woher jemand kommt, sollten wir fragen, was er oder sie zu unserer Gesellschaft beitragen kann.

Diese Haltung hat die SPD-Bundestagsfraktion motiviert, ein modernes und transparentes Einwanderungsgesetz vorzulegen, das auch den Menschen hier erklärt, wie Einwanderung besser funktionieren kann. Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl 2017 zu verabschieden.

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Pressekonferenz (07.11.2016): Thomas Oppermann, Burkhard Lischka stellen Entwurf Einwanderungsgesetz vor

 

Mehr erfahren zum vorgeschlagenen Einwanderungsgesetz der SPD-Fraktion:

>> So soll das Einwanderungsgesetz funktionieren

>> FAQ zum Einwanderungsgesetz